Subjektfinanzierung vom Bund | Tasma Schueller Institute
Jetzt anrufen

Ruf uns an, wenn Du mehr über unser Angebot erfahren möchtest und eine persönliche Beratung wünschst. Wir freuen uns auf Deine Anfrage!

Nicht erreicht?

Wenn Du uns mal telefonisch nicht erreichen
solltest, benutze bitte unser Kontaktformular.

Unverbindliche Kontaktanfrage

Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.
(Marie von Ebner Eschenbach)

Subjektfinanzierung vom Bund

Finanzielle Unterstützung vom Bund gibt es für Ausbildungen, die zu einem eidgenössischen Fachausweis oder zu einer eidgenössisch anerkannten höheren Fachprüfung (Diplom) führen. Die Subjektfinanzierung dient der Förderung des Bildungsniveaus und trägt dazu bei, dass der Arbeitsmarkt von qualifizierten Berufsfachleuten profitieren kann.

Der Bund übernimmt bis zu 50 % der anrechenbaren Ausbildungskosten; bei einer Berufsprüfung maximal CHF 9.500.-, bei einer höheren Fachprüfung maximal CHF 10.500.-. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.

Welche Ausbildungen sind bei Tasma Schueller Institute von der Subjektfinanzierung betroffen?

Wir bereiten auf folgende eidgenössische Abschlüsse vor:

  • Eidg. FA Betrieblicher Mentor*in (Prüfungsträger SCA und Swiss Leaders)

Alle Ausbildungen, die direkt auf einen der folgenden Abschlüsse hinarbeiten, profitieren von den Subjektfinanzierungen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Ausbildung muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen ➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
  • Der/die Absolvierende muss die Ausbildungsgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten
  • Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg
  • Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben
  • Der Bundesbeitrag gilt nur für Privatpersonen und kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden.

Subventionen beantragen

Deinen Antrag reichst Du über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich).
www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Hier kannst Du dann Deine Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Prüfungsverfügung hochladen.
Der Bund prüft Deine Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.

Hast Du noch Fragen an uns?

Wenn Du weitere Informationen brauchst oder ein unverbindliches telefonisches Info-Gespräch wünschst, kannst Du uns gerne jederzeit kontaktieren.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen